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WEG-Verwaltung ... ?
WEG=WohnungsEigentumsGesetz
WEG-Verwaltung ist die Verwaltung von
Immobilien nach diesem Gesetz. Also
Immobilien, die so von vornherein
geplant, dann gebaut wurden - sog.
Vorratsteilung -, oder aber nachträglich
“aufgeteilt” wurden. Das nennt man
“Teilung durch den Eigentümer”. Beides
geschieht überwiegend zum Zweck des
Verkaufs. Nämlich statt eines ganzen
Hauses, einzelner Wohnungen. Das mag
für “Eingeweihte” banal klingen, ist es
aber bei Weitem nicht! Viele Eigennutzer
kaufen nämlich “Wohneigentum” an-
stelle eines “Hauses”. Die rechtlichen
Folgen sind ihnen vielfach nicht im
Ansatz klar. Das sorgt für Enttäuschung
aber auch Konflikt.
Wir beraten Sie auch!
Trautes Heim, Glück allein?
Nicht unbedingt!
Nämlich stets dann, wenn Sie als
Wohnungseigentümer eben “nur” eine
Wohnung haben. Das wird vielfach
unterschätzt. Nicht nur von den Eigen-
tümern, auch von vielen Verwaltern.
Nur ein guter Mediator ist auch ein guter
Verwalter nach dem WEG! Und - aus
Erfahrung - Verwaltung ist nicht die
Spielwiese von Machtgelüsten und
Machtambitionen von “Verwaltern”.
Zugleich: Die Aufgabe des Gesetzes,
das die Grundlage bildet, lässt auch
nicht “Beliebigkeit” zu. Ein Verwalter,
der nicht wagt, nur weil er “bequem”
wiedergewählt werden will, auf dem
unabdingbar Notwendigen zu bestehen,
hat seinen Beruf verfehlt! Aber er
vernichtet damit auch Ihr Geld!