©HV-Thomas Henschel, Inhaber: Thomas Henschel, Obere Kasernenstr. 11, 71634 Ludwigsburg,V.i.S.d.P.
Weder Lust, Zeit noch ...
die erforderliche Qualifikation dazu?
Nämlich zu einer Buchhaltung als Basis der
Wohngeld- oder Nebenkostenabrechnung?
Dann beauftragen Sie doch uns gegen ein zu
vereinbarendes Honorar, nach angemessener
Aufwandspauschale oder Stundenhonorar!
Die korrekte Rechnungslegung ist nicht nur Pflicht
von Verwaltern, sondern auch von Eigentümer, die
vermieten. Die Nebenkostenabrechnung ist das Feld
das am meisten Streit verursacht. Für Verwalter
gleich ein doppeltes Problem! Denn es gehört heute
zum Standard, dass zumindest die umlegbaren
Kosten nach der Rechtslage zumindest dem
Eigentümer sauber ausgewiesen werden. Damit ist
es aber für den Eigentümer in einer WEG, der
vermietet, noch längst nicht getan. Es hängt nämlich
entscheidend von seinem Mietvertrag ab, was er an
grundsätzlich umlegbaren Kosten überwälzen darf.
Mit “abschreiben” aus der Abrechnung, oder gar
vorbereiteten NK-Abrechnungen, ist es nicht getan!
Das Feld ist so komplex geworden, dass hier kein
“Grundkurs” stattfinden kann. Rufen Sie an!
Lästig aber unerlässlich!
Die Wohngeldabrechnung und/oder
die Nebenkostenabrechnung!
Alljährlich für kleine Gemeinschaften
oder den Vermieter ein erheblicher
Arbeitsaufwand und ein gravierendes
rechtliches Risiko: Die Abrechnungen!
Gut, es gibt Programme, die sind aber
teuer, wenn man etwas vernünftiges
will. Und mit dem Programmkauf, gar
einmalig, ist es nicht getan! Grund:
eine ständig sich differenzierende und
ändernde Rechtsprechung!
Und wieder einmal Ungemach für
Verwalter und Eigentümer von Wohn- und
Gewerbeimmobilien. Pünktlich zum Beginn der
Abrechnungsperiode hat der BGH einmal mehr
“zugeschlagen”. Eine viel geübte Praxis der
Wohngeldabrechnung wurde gekippt. Nämlich
die Einstellung der Instandhaltungsrückstellung
im Soll-Umfang in den Ausgaben der
Wohngeldabrechnung!
Vgl.: Urteil des BGH, 4.12.2009, V ZR 44/09.
Schon gewusst? Nein? Nun, dann droht Ihnen
als Verwalter im Zweifel die Anfechtungsklage
und Schadensersatz! Zumindest in Form einer
unentgeltlichen Nachbesserung der
Abrechnung. Ärgerlich, nicht wahr? Und das ist
neben den nicht kleinen Kosten eines
Verwaltungsprogramms mit Updateservice, zzgl.
Datenbanken, die helfen, die zu buchenden
Belege auch richtig zu verbuchen, nämlich bzgl.
der Zweifelsfälle der Umlegbarkeit, wenn die
Abrechnung auch zugleich die umlegbaren NK-
Kosten ausweisen soll, ein Grund, die
Rechnerei abzugeben.