©HV-Thomas Henschel, Inhaber: Thomas Henschel, Obere Kasernenstr. 11, 71634 Ludwigsburg,V.i.S.d.P. Weder Lust, Zeit noch ...  die erforderliche Qualifikation dazu? Nämlich zu einer Buchhaltung als Basis der Wohngeld- oder Nebenkostenabrechnung? Dann beauftragen Sie doch uns gegen ein zu vereinbarendes Honorar, nach angemessener Aufwandspauschale oder Stundenhonorar! Die korrekte Rechnungslegung ist nicht nur Pflicht von Verwaltern, sondern auch von Eigentümer, die vermieten. Die Nebenkostenabrechnung ist das Feld das am meisten Streit verursacht. Für Verwalter gleich ein doppeltes Problem! Denn es gehört heute zum Standard, dass zumindest die umlegbaren Kosten nach der Rechtslage zumindest dem Eigentümer sauber ausgewiesen werden. Damit ist es aber für den Eigentümer in einer WEG, der vermietet, noch längst nicht getan. Es hängt nämlich entscheidend von seinem Mietvertrag ab, was er an grundsätzlich umlegbaren Kosten überwälzen darf. Mit “abschreiben” aus der Abrechnung, oder gar vorbereiteten NK-Abrechnungen, ist es nicht getan! Das Feld ist so komplex geworden, dass hier kein “Grundkurs” stattfinden kann. Rufen Sie an! Lästig aber unerlässlich!  Die Wohngeldabrechnung und/oder die Nebenkostenabrechnung! Alljährlich für kleine Gemeinschaften oder den Vermieter ein erheblicher Arbeitsaufwand und ein gravierendes rechtliches Risiko: Die Abrechnungen! Gut, es gibt Programme, die sind aber teuer, wenn man etwas vernünftiges will. Und mit dem Programmkauf, gar einmalig, ist es nicht getan! Grund: eine ständig sich differenzierende und ändernde Rechtsprechung!  Und wieder einmal Ungemach für Verwalter und Eigentümer von Wohn- und Gewerbeimmobilien. Pünktlich zum Beginn der Abrechnungsperiode hat der BGH einmal mehr “zugeschlagen”. Eine viel geübte Praxis der Wohngeldabrechnung wurde gekippt. Nämlich die Einstellung der Instandhaltungsrückstellung im Soll-Umfang in den Ausgaben der Wohngeldabrechnung! Vgl.: Urteil des BGH, 4.12.2009, V ZR 44/09. Schon gewusst? Nein? Nun, dann droht Ihnen als Verwalter im Zweifel die Anfechtungsklage und Schadensersatz! Zumindest in Form einer unentgeltlichen Nachbesserung der Abrechnung. Ärgerlich, nicht wahr? Und das ist neben den nicht kleinen Kosten eines Verwaltungsprogramms mit Updateservice, zzgl. Datenbanken, die helfen, die zu buchenden Belege auch richtig zu verbuchen, nämlich bzgl. der Zweifelsfälle der Umlegbarkeit, wenn die Abrechnung auch zugleich die umlegbaren NK- Kosten ausweisen soll, ein Grund, die Rechnerei abzugeben.