Wer eine Immobilie hat, hat immer wieder Beratungsbedarf, aber auch der beabsichtigte Erwerb kann dazu schon Anlass geben. - Sprechen Sie mit uns! Wenn Sie sich auf den Seiten zu unserem Verwaltungsdienstleistungsangebot umgesehen haben, möchten Sie vielleicht mehr wissen und erfahren. Wir beraten Sie gern! Wir beraten Sie auch unabhängig von einer Beauftragung zu Einzelthemen der Verwaltung Ihrer Immobilie. Einschränkung: Die Beratung darf nicht einen Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz beinhalten. Also konkret fallbezogene Beratung zu einem rein rechtlichen Problem betreffen, bei dem es um eine umfassende Prüfung der Sach- und Rechtslage geht! Anders sieht das aus, wenn Sie damit die Beauftragung zur Verwaltung verbinden, denn dann ist die Befassung mit dem Problem Bestandteil der Anbahnung der Beauftragung! Im Übrigen aber arbeiten auch wir aus Rechtsgründen mit einer Anwaltskanzlei zusammen. Ihr Vorteil: Wir prüfen die Sach- und Rechtslage vor. Die Kommunikation ist ohne Reibungsverluste, da wir den Rechtssachverhalt schon vor Beauftragung adäquat aufarbeiten und durchdringen.  Schließlich: Jenseits Beratungen, die zwangsläufig einen rechtlichen Schwerpunkt haben, gibt es eine Vielzahl von Fragen technischer wie wirtschaftlicher Art, die nicht dem Rechtsdienstleistungsgesetz unterfallen, oder anderen Berufsgruppen vorbehalten sind, z.B. Steuerberatern! Kontaktieren Sie uns! Denn ob wir Sie beraten können, hängt natürlich auch von dem ab, um was es geht. Kosten? Nun, im Zusammenhang mit einer Beauftragung zunächst keine! Isolierte Beratung rechnen wir nach Stundenhonorar oder Pauschal- vergütung ab. Zur Vereinfachung orientieren wir uns hier an der RVG, die sinnvolle Werte definiert hat.    Qualifizierte Verwaltung, und daran gebunden Beratung, ist unsere Stärke! ©HV-Thomas Henschel, Inhaber: Thomas Henschel, Obere Kasernenstr. 11, 71634 Ludwigsburg,V.i.S.d.P.