Rechtsdienstleistungsgesetz als Reaktion auf eine veränderte Situation! Die Anwaltskammer liefen teils Sturm, als der Gesetzgeber reagierte und das RBerG, das Adolf Hitler noch selbst gezeichnet hat, abschaffte! Wissen Sie eigentlich warum? Das war nicht allein die Angst vor neuer Konkurrenz! Viele Ihrer alten Kollegen weigerten sich nur vehement, den Schuldanteil der Justiz, namentlich auch der Kammern, aufzuarbeiten. Und mit gelegentlichen Ausstellungen ist diese Aufarbeitung nicht erledigt! Mehr als lauer, sym- bolischer Akt ist das nie gewesen! Der Gesetzgeber hat nun das Sinnvolle vom Unsinnigen geschieden. Das Rechtsdienstleistungsgesetz trägt dem Umstand Rechnung, dass der An- walt Spezialist für das Recht ist! Aber tatsächlich vielfach ohne Zuarbeit anderer Berufs- gruppen seine Arbeit nicht vernünftig ausüben kann! Auch Mietrechtsspezialisten sind letzt- lich keine qualifizierten Immobilienfachleute oder Verwalter! Auch wenn z.B. Nebenkosten- abrechnungen durch eine Vielzahl ergangener Entscheidungen der Obergerichte geprägt sind, macht deren Kenntnis noch nicht die Befähigung aus, konkret prüfen zu können, ob  eine Abrechnung darunter fällt oder nicht! Haben Sie es nicht schon einmal erlebt, dass Sie einen Sachverhalt auf den Tisch bekamen, wo sie erst umständlich Handbücher und Kommentare wälzen mussten? Bestimmt! Dem soll abgeholfen werden! Das Rechtsdienstleistungsgesetz steht nicht gegen eine Einbeziehung eines Fachmanns! Das eben will das Rechtsdienstleistungsgesetz sogar befördern. In der Begründung hat man die konkrete Regelung der Zusammenarbeit der Anpassung Ihrer Berufsordnung (BRAO) vorbehalten. Diese steht einer Beauftragung unter klaren Rahmenbedingung nicht entgegen! Wir können und dürfen Ihnen helfen, z.B. Schriftsätze vorbereiten! Ihr Auftraggeber muss dem aber zustimmen!  Interesse? Nehmen Sie Kontakt auf!            Sie sind Rechtsanwalt?  Dann informieren Sie sich über mögliche Zusammenarbeit! ©HV-Thomas Henschel, Inhaber: Thomas Henschel, Obere Kasernenstr. 11, 71634 Ludwigsburg,V.i.S.d.P. Neue Chancen und Möglichkeiten ... durch das neue Rechtsdienstleistungsgesetz! Als Anwalt haben Sie sicher sehr aufmerk- sam die  Debatte um das neue Rechts- dienstleistungsgesetz verfolgt! Sicher, manche Ihrer Kollegen, konservativ geprägt, waren nicht “begeistert”! Doch, der Gesetzgeber hat hier wegweisen- des geschaffen.                                    Partner statt Konkurrenten! Die Zeiten von Kanzleiführung im Ständedünkel und Schatten übermächtig sich gebärdender Kammern, die Sie nur als Geldgeber ihrer speziellen Spielereien sahen, sind vorbei! Nutzen Sie die neuen Chancen! Partnerschaft statt Konkurrenz zum Wohl der Rechtsratsuchenden!