Rechtsdienstleistungsgesetz als Reaktion auf eine veränderte Situation!
Die Anwaltskammer liefen teils Sturm, als der Gesetzgeber reagierte und das RBerG, das
Adolf Hitler noch selbst gezeichnet hat, abschaffte! Wissen Sie eigentlich warum? Das war
nicht allein die Angst vor neuer Konkurrenz! Viele Ihrer alten Kollegen weigerten sich nur
vehement, den Schuldanteil der Justiz, namentlich auch der Kammern, aufzuarbeiten. Und
mit gelegentlichen Ausstellungen ist diese Aufarbeitung nicht erledigt! Mehr als lauer, sym-
bolischer Akt ist das nie gewesen! Der Gesetzgeber hat nun das Sinnvolle vom Unsinnigen
geschieden. Das Rechtsdienstleistungsgesetz trägt dem Umstand Rechnung, dass der An-
walt Spezialist für das Recht ist! Aber tatsächlich vielfach ohne Zuarbeit anderer Berufs-
gruppen seine Arbeit nicht vernünftig ausüben kann! Auch Mietrechtsspezialisten sind letzt-
lich keine qualifizierten Immobilienfachleute oder Verwalter! Auch wenn z.B. Nebenkosten-
abrechnungen durch eine Vielzahl ergangener Entscheidungen der Obergerichte geprägt
sind, macht deren Kenntnis noch nicht die Befähigung aus, konkret prüfen zu können, ob
eine Abrechnung darunter fällt oder nicht! Haben Sie es nicht schon einmal erlebt, dass Sie
einen Sachverhalt auf den Tisch bekamen, wo sie erst umständlich Handbücher und
Kommentare wälzen mussten? Bestimmt! Dem soll abgeholfen werden!
Das Rechtsdienstleistungsgesetz steht nicht gegen eine Einbeziehung eines Fachmanns!
Das eben will das Rechtsdienstleistungsgesetz sogar befördern. In der Begründung hat man
die konkrete Regelung der Zusammenarbeit der Anpassung Ihrer Berufsordnung (BRAO)
vorbehalten. Diese steht einer Beauftragung unter klaren Rahmenbedingung nicht
entgegen! Wir können und dürfen Ihnen helfen, z.B. Schriftsätze vorbereiten! Ihr
Auftraggeber muss dem aber zustimmen! Interesse? Nehmen Sie Kontakt auf!
Sie sind Rechtsanwalt?
Dann informieren Sie sich über mögliche Zusammenarbeit!
©HV-Thomas Henschel, Inhaber: Thomas Henschel, Obere Kasernenstr. 11, 71634 Ludwigsburg,V.i.S.d.P.
Neue Chancen und Möglichkeiten ...
durch das neue Rechtsdienstleistungsgesetz!
Als Anwalt haben Sie
sicher sehr aufmerk-
sam die Debatte um
das neue Rechts-
dienstleistungsgesetz
verfolgt! Sicher,
manche Ihrer
Kollegen, konservativ
geprägt, waren nicht
“begeistert”! Doch, der Gesetzgeber hat hier wegweisen-
des geschaffen.
Partner statt Konkurrenten!
Die Zeiten von Kanzleiführung im Ständedünkel und
Schatten übermächtig sich gebärdender Kammern, die Sie
nur als Geldgeber ihrer speziellen Spielereien sahen, sind
vorbei! Nutzen Sie die neuen Chancen!
Partnerschaft statt Konkurrenz zum Wohl der Rechtsratsuchenden!